Duitse vlag

Stiftung de Einder

Unterstützung bei einem humanen Tod in Eigenregie

Ausgangspunkt der Stiftung de Einder ist, dass das Recht auf Leben nicht gleichzeitig die Pflicht zum Leben bedeutet. Jeder Mensch hat das Recht darauf, – unter Berücksichtigung desselben Rechts seiner Mitmenschen – sein Leben auf eigene Weise zu gestalten und auch seine Dauer zu bestimmen.

Wenn nun entschieden wird, die Dauer des Lebens zu einem persönlichen – nicht von außen bestimmten – Beschluss zu machen, ist es wichtig, dass diese Wahl so würdevoll wie möglich und soweit wie möglich unter Wahrung der Privatsphäre anderer umgesetzt werden kann.

Die Ziele von De Einder sind

  1. Selbsteuthanasie zu enttabuisieren und durchführbar zu machen (das in Eigenregie zu verwirklichende, sorgfältig abgewogene humane Lebensende) als Erweiterung der im “Gesetz zur Prüfung der Lebensbeendigung auf Anfrage und Hilfe bei Selbsttötung” geregelten ärztlichen Sterbehilfe;
  2. als Informationsquelle für Einzelpersonen und Organisationen zu dienen, die Fragen auf dem Gebiet der Selbsteuthanasie haben;
  3. Menschen mit niederländischer Staatsangehörigkeit, die Selbsteuthanasie in Erwägung ziehen – als Weg, um das Verfügungsrecht und die Regie über das eigene Lebensende zu sichern, für jetzt oder für einen Zeitpunkt in einer fernen Zukunft – auf Wunsch an die von der Stiftung bereitgestellten professionellen Begleiter zu verweisen für Informationen und moralische Unterstützung;
  4. alles, was direkt oder indirekt mit dem Vorstehenden zusammenhängt oder alles, was dafür im weitesten Sinne des Wortes förderlich ist.

De Einder versucht diese Ziele zu erreichen, durch

  1. ein Kommunikationsnetzwerk, das die Ziele der Stiftung in der Öffentlichkeit, den Medien, in der Politik und den juristischen Behörden bekannt macht;
  2. das Organisieren von und/oder Beiträge an Informationstätigkeiten, ausgerichtet auf die breite Öffentlichkeit und auf Fachleute im Gesundheitssektor, um u. a. zu helfen, das Tabu auf Selbsteuthanasie zu durchbrechen;
  3. mit anderen Organisationen, die die Ausgangspunkte der Stiftung unterstützen, zusammenzuarbeiten;
  4. die Unterstützung von Initiativen, die darauf abzielen, die im Artikel 294 des Strafgesetzbuchs geregelte Kriminalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung einzuschränken und die mittlerweile auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung anerkannte nichtstrafbare Beihilfe zur Selbsttötung zu erweitern;
  5. eine Anlaufstelle aufrechtzuerhalten zur Beantwortung von Fragen im Bereich der Selbsteuthanasie;
  6. enge Beziehungen mit einem Team von professionellen Beratern aufrechtzuerhalten, die Informationen erteilen und moralische Unterstützung leisten möchten, an Menschen, die in ihrem Streben nach Selbstbestimmung über ihr eigenes Lebensende Unterstützung suchen;
  7. die unter Punkt 6 angeführten professionellen Berater zu unterstützen bei der Verwirklichung ihrer Vorstellungen und Mission, die folgendermaßen beschrieben werden kann: jeden, der Selbstbestimmung über das eigene Lebensende anstrebt, auf Wunsch auf sorgfältige, einfühlsame und nicht-direktive Weise zu begleiten, Informationen anzubieten und eine moralische Unterstützung zu bieten.

Kontakt

Stiftung de Einder
P.O Box 33
55469 ZG Erp
The Netherlands
info@deeinder.nl

Unterstützung

Sie können ‘Stichting de Einder’ unterstützen.
IBAN: NL 18INGB0005596402 BIC: INGBNL2A